Die Beringung bedarf gleich mehrerer Genehmigungen nach Naturschutz-, Tierschutz- und Jagdrecht. Dafür müssen die wissenschaftlichen Ziele, die Zahl der zu fangenden Vögel, die fachliche Qualifikation der Bearbeiter sowie die Fangmethoden im Vorfeld genau dargelegt und über den Fortgang des Projektes jährlich berichtet werden. Die Markierung mit Halsmanschetten wird in Niedersachsen mittlerweile als Tierversuch gewertet. Daher musste ein Tierversuchsantrag gestellt werden, der durch eine Ethikkommission der Bezirksregierung entschieden wurde. Alljährlich muss hier die Anzahl der Beringungen  gemeldet werden. Höckerschwäne sind jagdbare Vögel. So ist auch eine Genehmigung der Jagdbehörden einzuholen. Da seit 2002 in Niedersachsen die Landkreise dafür zuständig sind, mussten 16 Landkreise eine Genehmigung erteilen. Hat man den Bürokratieaufwand endlich überstanden, kann es losgehen.


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